Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig,

daher haben wir Ihnen unsere Patienteninformation auf dieser Seite übersichtlich und kompakt zusammengestellt. Bei allen Fragen freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

Kassen & Behandlungen:

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie entweder eine kassenärztliche oder eine privat-ärztliche Verordnung. Selbstverständlich können Sie die Behandlung ebenfalls präventiv als Selbstzahler übernehmen. Für die osteopathisch parietale Behandlung bringen Sie bitte eine ärztliche Verordnung mit. Informationen bezüglich einer möglichen Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse finden Sie zudem auf der folgenden Webseite: LINK

Ersttermin:

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin sportliche bzw. bequeme Kleidung mit. Außerdem sollten Sie an Ihre ärztliche Verordnung ebenso denken wie an eventuell vorliegende Röntgenaufnahmen oder Arztberichte.

Therapiezeiten & Termintreue:

Termine können individuell, Ihren Wünschen entsprechend, mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Sprechen Sie uns an, wir finden auch für Sie den passenden Termin.

Unsere Praxis ist eine Terminpraxis. Dies bedeutet, dass wir mit Innen individuelle, feste Behandlungstermine vereinbaren. Dementsprechend vermeiden wir für Sie unnötige Wartezeiten. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt. Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mo. – Fr.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

Hausbesuche:

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, sofern Ihr Rezept den Vermerk „Hausbesuch“ enthält. Bitte sprechen Sie uns an!

Parkplätze an unseren Standorten:

In Brühl befinden sich öffentliche Parkplätze direkt vor dem Gebäude. Zudem stehen Parkplätze für unsere Patienten hinter dem Gebäude zur Verfügung. An unserem Standort Erftstadt-Friesheim befinden sich unsere Parkplätze direkt neben unserer Praxis. Diese sind ausschließlich unseren Patienten vorbehalten. In Bornheim-Merten befinden sich vier Parkplätze direkt vor der Eingangstüre. Sie sind eindeutig als Parkplätze gekennzeichnet.